Privates-Baurecht

Privates Baurecht

Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen der an der Planung und Durchführung eines Bauvorhabens Beteiligten, also insbesondere des Bauherrn zum Bauunternehmer, aber auch die Rechtsbeziehungen der am Bau Beteiligten zu Dritten wie Architekten, Sonderfachleuten und Projektsteuerern. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen des privaten Baurechts finden sich insbesondere in den §§ 631 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Streitigkeiten aus dem Bereich des privaten Baurechts, also vor allem aus den Vertragsbeziehungen mehrerer Baubeteiligter, werden regelmäßig vor den ordentlichen Gerichten oder Schiedsgerichten ausgetragen. Auch die Baukonfliktmediation gewinnt zunehmend an Bedeutung.

Das Tätigkeitsspektrum von Rechtsanwalt Sauerbier umfaßt die Gestaltung von Bauverträgen, die Begleitung des Schriftverkehrs bei der Leistungsausführung, die Bearbeitung von vergütungs- und mängelrelevanten Sachverhalten, Beweissicherung und die Beratung zu Verjährungsfragen.

Neben der außergerichtlichen Beratung vertritt Sie Rechtsanwalt Sauerbier gerichtlich in Bauprozessen.