Zivilrecht

Vertragsrecht

In der allgemeinen vertrags- und zivilrechtlichen Beratung steht zum einen die rechtssichere Gestaltung von Verträgen aller Art, etwa von Kauf- und Werkverträgen (einschließlich Bauverträgen) sowie Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) im Vordergrund, zum anderen die Durchsetzung oder Abwehr von vertraglichen wie gesetzlichen Ansprüchen (Gewährleistungsansprüche, Schadensersatzansprüche, etc.). Schwerpunkte meiner Beratung sind daher:

  • Die Beratung bei der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen – die in vielen Geschäften nicht nur des täglichen Lebens eine herausragende Rolle spielen
  • Die Beratung und Unterstützung bei der außergerichtlichen Streitbeilegung einschließlich des dafür erforderlichen Schriftverkehrs