Doppelhaushälften: Erhöhte Überwachungspflicht im Bereich Schallschutz!
Den Architekten treffen im Bereich des Schallschutzes gerade bei der Errichtung von Doppelhaushälften erhöhte Überwachungspflichten. Darauf weist das OLG Hamm in seiner Entscheidung vom 27.02.2014 hin.
OLG Hamm, Urteil vom 27.02.2014 – 21 U 159/12